Ferienwohnungen Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Leistungen von Ferienwohnungen Hamburg, www.ferienwohnungen-hamburg.net, (im nachfolgendem Text als <Anbieter> bezeichnet)erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Diese Bedingungen gelten als angenommen, sobald der Gast oder die anfragende Person (im nachfolgendem Text als <Anfrager> bezeichnet), unsere Reservierungsbestätigung per E-Mail zugesendet bekommen hat. Die Zusendung erfolgt nachdem der Gast oder die anfragende Person einer Mietung im Vorwege entweder per Mail-Schriftverkehr oder mündlich/telefonisch kundgetan hat.

1. Vermittlungsgegenstand

Die auf unserer Webseite beschriebenen Bedingungen für die Vermittlung finden ausschließlich Anwendung auf die Vermittlung von Übernachtungsdienstleistungen,
sowie weitere Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übernachtungsdienstleitungen stehen. Dazu gehören die Reinigung der Apartments oder Wäscheservice.

2. Vertragsschluss
Ferienwohnungen Hamburg vermittelt Apartments/Wohnungen in Hamburg.
Ein Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen Ferienwohnungen Hamburg und <Anfrager< zustande.
Ferienwohnungen Hamburg ist Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB.


3. Leistungen
3.1 Buchung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website www.ferienwohnungen-hamburg.net sowie auf die Angaben in der Reservierungsbestätigung des <Anbieter>.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt aus der Reservierungsbestätigung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die vom <Anbieter> nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.

Mit der Mitteilung des <Anfrager>, ein bestimmtes Objekt mieten zu wollen, bietet er dem <Anbieter> den Abschluss der Buchung verbindlich an. Diese Mitteilung kann elektronisch per E-Mail oder per Fax vorgenommen werden. In Ausnahmefällen kann der <Anfrager> die verbindliche Buchung auch fernmündlich erteilen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme (Reservierungsbestätigung), die keiner besonderen Form bedarf, durch den <Anbieter> zustande. Der Vertrag kommt auch zustande, sofern der <Anfrager> im Mailverkehr ausdrücklich die Reservierung wünscht und die Reservierungsbestätigung erst später durch den <Anbieter> erfolgen kann, z.B. wenn dem <Anfrager> das Datum des Mietbeginns, nicht aber das Ende bekannt ist. In diesem Falle ist die Reservierung bereits verbindlich.
In der Regel aber erhält der <Anfrager> unverzüglich eine Reservierungsbestätigung.

Die Reservierungsbestätigung ist für den <Anfrager> bindend. Der <Anbieter< behält sich bis zum Erhalt einer Anzahlung oder bis zum Erhalt des Gesamtmietbetrages das Rücktrittsrecht vor.

Sollte aus zwingenden Gründen, z.B. durch Brand, Wasserschaden, bei Anreise die gewählte Unterkunft nicht zur Verfügung stehen, wird dem <Anfrager> gleich- oder höherwertige Unterkunft zum Preis der gebuchten Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird dem <Anfrager> eine andere, zumutbare Unterkunft zur Verfügung gestellt und eine etwaige Preisdifferenz erstattet.


4. Bezahlung
In der Regel ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig, die spätestens drei Tage nach Eingang der Reservierungsbestätigung auf unser Bankkonto angewiesen sein muss.
Der Restbetrag muss spätestens sieben Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto gutgeschrieben werden.

Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Rechnungsstellung auch vier Tage vorher erfolgen oder eine Barzahlung bei Anreise vereinbart werden.

5. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung/Absage der Mietung
Stornierung/Absage der Mietung muss immer durch E-Mail (fristwahrend) angezeigt werden.
Der <Anfrager> kann jederzeit von der Buchung zurücktreten.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Im Falle einer Stornierung/Absage der Mietung können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und unsere Aufwendungen verlangen oder auch Ersatz durch Mietausfall.

Dem <Anfrager> wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bis 30 Werktage vor Anreise eingeräumt. Die geleistete Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet,
abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 Euro. Sollte keine Anzahlung erfolgt sein, wird über den zu zahlenden Betrag eine gesonderte Rechnung ausgestellt.

Stornierung/Absage der Mietung ab 29 bis 21 Werktage vor Anreise: In diesem Fall wird die Anzahlung von 50 % des Gesamtmietpreises einbehalten und nicht zurückerstattet. Sollte keine Anzahlung erfolgt sein, wird über den zu zahlenden Betrag eine gesonderte Rechnung ausgestellt.

Stornierung/Absage der Mietung ab 20 bis 6 Tage vor Mietung sind 80 % des Mietpreises zu zahlen. Auch hier wird die Anzahlung einbehalten
und über den Differnzbetrag eine Rechnung erstellt oder aber eine Gesamtrechnung, sollte keine Abschlagzahlung erfolgt sein.

Stornierung/Absage der Mietung ab 5 Tage ist der Mietpreis zu 100 % zu entrichten.
Auch hier erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung.

Reinigungskosten werden nicht berechnet.

Sollte bei einer Stornierung/Absage eine anderweitige Vermietung möglich sein,
werden die Einnahmen entsprechend gegegngerechnet.


6. Mängel
Mängel sind unverzüglich nach Auftreten oder Bekanntwerden dem <Anbieter< mitzuteilen. Die Mitteilung über den Mangel kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
Der Mangel ist möglichst exakt zu benennen. Ein nach der Abreise angezeigter Mangel, insbesondere wenn es sich um geringfügiges beschädigtes Mobiliar handelt, stellt keinen Mangel dar, der im Rahmen einer Reisepreisminderung geltend
gemacht werden kann. Wird der Mangel nicht bei Anreise angezeigt und über den gesamten Zeitraum der Buchung geduldet, kann kein Mangel im Rahmen einer Reisepreisminderung geltend gemacht werden.


7. Zugänglichkeit der gemieteten Räume
Mitarbeiter des <Anbieters> sind berechtigt, das Objekt bei Bedarf zu betreten, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparatur, zu Kontrollzwecken oder auch zu Reinigungszwecken. Eine Begehung wird in der Regel vorher mit dem Gast abgestimmt und findet statt, wenn er sich außerhalb des Objektes befindet, um keine Störung der Mietruhe zu verursachen

8.1
In den Räumen dürfen sich nur Personen aufhalten, die das Objekt offiziell gebucht haben.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor, die auch Schadenersatzansprüche beinhalten können. Eine sofortige Räumung des Mietobjektes wird sofort angeordnet ohne jeglichen Anspruch auf Mietkostenerstattung.

8.2. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor, die auch Schadenersatzansprüche beinhalten können. Eine sofortige Räumung des Mietobjektes wird sofort angeordnet ohne jeglichen Anspruch auf Mietkostenerstattung.

8.3. Rauchen und offenes Feuer
Das Rauchen ist zu keiner Zeit in keinen Räumlichkeiten gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor, die auch Schadenersatzansprüche
beinhalten können. Eine sofortige Räumung des Mietobjektes wird sofort angeordnet ohne jeglichen Anspruch auf Mietkostenerstattung.

Auch das anzünden von Kerzen oder Räucherstäbchen ist nicht gestattet.

Hamburg, 30. Dezember 2009